Umleerbehälter sind in verschiedenen Größen für Volumen von 2.500 Liter bis 5.000 Liter erhältlich.
Große Umleerbehälter können verwendet werden, um Materialien wie
zu sammeln.
Die Gestellung und der Abtransport von Umleerbehältern erfolgt in der Regel mit unseren Wertstoffmobilen.
Sie werden im Vorfeld beraten, ob der "Umleerbehälter groß" für Ihren Einsatzzweck geeignet ist, oder ob ein anderer Sammelbehälter Ihre Anforderungen besser abdeckt.
Ihr frimberger-Team hilft Ihnen gerne weiter: Jetzt unter der 08041 / 2055 anrufen!
Bezeichnung | Volumen | Höhe | Breite | Länge |
Umleerbehälter 2,5 | 2.500 Liter | 1.510 mm | 1.950 mm | 1.250 mm |
Umleerbehälter 4,0 | 4.000 Liter | 1.370 mm | 1.600 mm | 2.100 mm |
Umleerbehälter 5,0 | 5.000 Liter | 1.580 mm | 1.950 mm | 2.390 mm |
Den Umleerbehälter können Sie ganz einfach über das Kontaktformular anfragen. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen!
frimberger verfügt über einen großen Pool an großen Umleerbehältern. Durch den ALFA-Gruppen-Firmenverbund können sogar noch größere Mengen an Sammelbehältern gestellt werden.
Natürlich muss ein solcher Großeinsatz im Vorfeld gut geplant werden: frimberger hilft Ihnen dabei und übernimmt gemeinsam mit Ihnen die Planung des Einsatzes der Umleerbehälter.
Wenn Umleerbehälter auf einem Privatgrundstück aufgestellt werden, ist keine Genehmigung notwendig.
Falls der Umleerbehälter jedoch auf öffentlichen Wegen platziert werden soll, muss eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden.
Wichtig beim Aufstellen und Abholen des Umleerbehälters ist, dass das Transportfahrzeug ungehindert an den Behälter fahren kann und dieser frei zugänglich ist.
Die Leerung des Umleerbehälters wird nach Ihren Vorgaben abgewickelt.
Sie können den Behälter entweder regelmäßig leeren lassen, bei Bedarf eine Leerung veranlassen oder, falls Sie den Umleerbehälter nicht mehr benötigen, diesen auch abtransportieren lassen.
Der Behälter darf nur soweit befüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt.
Bei der Befüllung der Umleerbehälter ist darauf zu achten, dass nur dafür vorgesehene Materialien darin entsorgt werden.
Diese sind z.B. Leichtfraktionen, Folien, Papier, Pappe, Kartonagen, Abfälle zur Verwertung, Textilien, Verpackungen und Altholz.
Explosive oder explosionsverdächtige Gegenstände z.B. Feuerlöscher, Sprengkörper und geschlossene Hohlkörper dürfen nicht in Umleerbehältern entsorgt werden.