Gitterboxen / Batteriebehälter

Alle Daten und Fakten für Sie im Überblick

Die wichtigsten Daten im Überblick

Gitterboxen und Batteriebehälter sind für Volumen von 750 Liter erhältlich.

Einsatzzweck

Gitterboxen können verwendet werden, um

  • Papier,
  • Druckerplatten,
  • Filme,
  • Fotopapiere,
  • Elektro- und Elektronikaltgeräte,
  • Metallschrotte
  • und sonstige Materialien

zu sammeln.

Batteriebehälter werden in der Regel zum Sammeln von Batterien verwendet.

Transport

Die Gestellung und der Abtransport von Gitterboxen und Batteriebehältern erfolgt in der Regel mit unserem Wertstoffmobil.

Unser Service für Sie:

Sie werden im Vorfeld beraten, ob "Gitterboxen oder Batteriebehälter" für Ihren Einsatzzweck geeignet sind, oder ob ein anderer Sammelbehälter Ihre Anforderungen besser abdeckt.


Ihr frimberger-Team:

Ihr frimberger-Team hilft Ihnen gerne weiter: Jetzt unter der 08041 / 2055 anrufen!





Wissenswertes

Gitterboxen oder Batteriebehälter können Sie ganz einfach über das Kontaktformular anfragen. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen!

frimberger verfügt über einen großen Pool an Gitterboxen oder Batteriebehälter. Durch den ALFA-Gruppen-Firmenverbund können sogar noch größere Mengen an Sammelbehältern gestellt werden.

Natürlich muss ein solcher Großeinsatz im Vorfeld gut geplant werden: frimberger hilft Ihnen dabei und übernimmt gemeinsam mit Ihnen die Planung des Einsatzes der Gitterboxen bzw. Batteriebehälter.

Wenn Gitterboxen oder Batteriebehälter auf einem Privatgrundstück aufgestellt werden, ist keine Genehmigung notwendig.

Falls Gitterboxen oder Batteriebehälter jedoch auf öffentlichen Wegen platziert werden sollen, muss eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden.

Wichtig beim Aufstellen und Abholen von Gitterboxen oder Batteriebehältern ist, dass Transportfahrzeuge ungehindert an die Behälter fahren können und diese frei zugänglich sind.

Die Leerung der Gitterboxen oder Batteriebehälter wird nach Ihren Vorgaben abgewickelt.

Sie können den Behälter entweder regelmäßig leeren lassen, bei Bedarf eine Leerung veranlassen oder, falls Sie die Gitterbox oder den Batteriebehälter nicht mehr benötigen, diesen auch abtransportieren lassen.

Der Behälter darf nur soweit befüllt werden, dass kein Material heraus ragt.

Bei der Befüllung von Gitterboxen oder Batteriebehältern ist darauf zu achten, dass nur dafür vorgesehene Materialien darin entsorgt werden.

Diese sind z.B. Papier, Druckerplatten, Filme, Fotopapiere, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Metallschrotte.

Explosive oder explosionsverdächtige Gegenstände z.B. Feuerlöscher, Sprengkörper und geschlossene Hohlkörper dürfen nicht in Gitterboxen oder Batteriebehältern entsorgt werden.